1 Der Name des Vereins ist Atari Bit Byter User Club e.V. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Herten.
2 Zweck des Vereins:
2.1 die Vermittlung von Informationen, Programmiertechniken, Programmen und Bauplänen,
2.2 die Förderung von Kontakten zwischen den internationalen Mitgliedern und
2.3 die Herausgabe eines Informationsmagazines.
3 Alle Aktivitäten des Clubs beschränken sich auf Atari-Computer.
Par.2 Mitgliedschaft
1 Interessierte Atari-Computeranwender schließen sich zu einem unabhängigen, freien Verein zusammen.
2 Mitglied ist, wer dem in Par. 2 Abs. 1 genannten Personenkreis angehört und seinen Willen, Mitglied sein zu wollen, durch Unterschrift erklärt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Par. 3 Beiträge
1 Die erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Beiträge der Mitglieder aufgebracht.
2 Der monatliche Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und ist bis zum 5. jeden Monats durch Einzahlung beim Kassenverwalter zu entrichten.
3 Im Beitrag enthalten ist der vierteljährliche Bezug des Informationsmagazins.
4 Mitglieder, die mit mehr als drei Monatsbeiträgen im Rückstand sind, verlieren ihr Anrecht auf Überreichung des Informationsmagazines. Ihre Beitragspflicht bleibt unberührt. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
5 Neumitglieder erhalten nach Zahlung zweier Monatsbeiträge erstmalig das aktuelle Informationsmagazin.
Par. 4 Informationsmagazin
1 Das Informationsmagazin erscheint vierteljährlich
2 Das Informationsmagazin erscheint auf dem Datenträger Diskette
3 Die Programme des Informationsmagazins stammen wahlweise aus den Bereichen:
3.1 Graphik
3.2 Sound
3.3 Tools, Utilities
3.4 Anwendungen
3.5 Spiele
4 Die Programme sind von Mitgliedern erstellt worden.
Par. 5 Weitere Leistungen
1 Mitglieder können Anfragen bezüglich der Atari-Rechner schriftlich oder mündlich an die Clubadresse richten. Die Kosten der Beantwortung sind im Beitrag enthalten.
2 Bei Anforderung von Fotokopien für Baupläne etc. werden diese zum Selbstkostenpreis verschickt.
3 Annahme und Weitergabe von Programmen, die per Copyright geschützt sind, wird nicht durchgeführt.
Par. 6 Vorstand
1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1.1 Erster Vorsitzender
1.2 Zweiter Vorsitzender
1.3 Kassenwart & Schriftführer
2 Der erste Vorstand wird aus der Gründungsversammlung gewählt
3 Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt
4 Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Mitgliederversammlung
5 Der Verein wird gemäß Par. 26 BGB durch jeweils zwei Mitglieder der Vorstandes gemeinschaftlich vertreten
Par. 7 Mitgliederversammlung
1 Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen auf Antrag von mehr als 10 % der Mitglieder.
2 Der Vorstand kann von sich aus eine Mitgliederversammlung einberufen.
3 Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen.
4 Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3-Mehrheit:
4.1 die Änderung der Satzung
4.2 die Änderung des Beitragssatzes
4.3 die Auflösung der Kasse und die Verwendung des Restbetrages
5 Anträge können von jedem Mitglied formlos in der Mitgliederversammlung gestellt werden.
6 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom ersten oder zweiten Vorsitzenden über den Schriftführer zu unterzeichnen.
Par. 8 Kassenprüfer
1 Der erste Kassenprüfer wird in der Gründungsversammlung gewählt.
2 Nach Ablauf eines Kassenjahres hat der Kassenprüfer einen Rechenschaftsbericht abzulegen.
3 Der Kassenprüfer wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.
4 Die Wahl des Kassenprüfers erfolgt in der Mitgliederversammlung.
Par. 9 Kündigung
1 Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes sechs Wochen zum jeweiligen Quartalsende.
2 Der Vorstand behält sich das Recht der Kündigung vor.
Par. 10 Haftung
1 Die vom Club weitergegebenen Schaltungen, Verfahren und Programme werden ohne Rücksicht auf die Patentlage mitgeteilt. Sie sind ausschließlich für Amateur- und Lehrzwecke bestimmt und dürfen nicht gewerblich benutzt werden.
2 Alle Schaltungen, technische Angaben und Programme, die vom Club weitergegeben werden, wurden von Mitgliedern mit größter Sorgfalt erarbeitet und unter Einschaltung wirksamer Kontrollmaßnahmen reproduziert. Trotzdem sind Fehler nicht auszuschließen.
3 Aufgrund Par. 10 Abs. 2 übernimmt der Club weder eine Garantie, noch die juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückzuführen sind.